Request
  • 1
〈     〉
§ 1 Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der City Trans Berlin GmbH erbrachten Leistungen. Darüber hinaus gelten Bedingungen der City Trans Berlin GmbH, die sich zum Beispiel aus Preislisten oder Angeboten der City Trans Berlin GmbH ergeben. Sollten bestimmte Punkte sich überschneiden, so sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen allen anderen Geschäftsbedingungen nachrangig.

2. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der City Trans Berlin GmbH. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden können nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung der City Trans Berlin GmbH gelten.

§ 2 Auftragserteilung

1. Alle Angebote der City Trans Berlin GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

2. Die Art, sowie den Umfang und gesamten Ablauf der vereinbarten vertraglichen Leistungen sind ausschließlich dem Angebot der City Trans Berlin GmbH zu entnehmen.

3. Sofern der Kunde ein Angebot mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder Fax bestätigt oder Leistungsänderungen während eines laufenden Vertrages wünscht, behält sich die City Trans Berlin GmbH vor, hierüber eine Bestätigung des Kunden in Schriftform im Sinne von § 126 Abs. 1 BGB einzuholen.

4. Der Vertrag mit dem Kunden kommt nicht bereits mit der Bestätigung des Angebots durch den Kunden zustande, sondern erst durch die Abgabe einer gesonderten Auftragsbestätigung durch die City Trans Berlin GmbH. Entsprechendes gilt bei gewünschten Leistungsänderungen des Kunden während eines laufenden Vertrages.

5. Sämtliche rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden der City Trans Berlin GmbH gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen immer der Schriftform.

6. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erfolgen durch die Geschäftsführung der City Trans Berlin GmbH oder von vorher in schriftlicher Form Bevollmächtigten. Mündliche Erklärungen anderer Personen sind generell nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung der City Trans Berlin GmbH bestätigt wurden.

§ 3 Online-Buchungen

Für Online-Buchungen von Transfer- oder Shuttlefahrten über die Website der City Trans Berlin GmbH gelten ergänzend zu § 3 dieser AGB folgende Bestimmungen:

1. Mit Ausfüllen und Abschicken des Anfrageformulars gibt der Kunde einen verbindlichen Buchungsantrag ab. Der Buchungsantrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde die zur Zeit gültigen AGB für Transfers bzw. Shuttlefahrten, sowie die Datenschutzerklärung die Geschäftsbedingungen der City Trans Berlin GmbH akzeptiert und dadurch automatisch in seine Anfrage aufgenommen hat.

2. Der Kunde erhält automatisch per Mail eine Empfangsbestätigung von der City Trans Berlin GmbH, wo die gesamte Bestellung nochmals aufgeführt wird. Diese Bestätigung stellt nur den Eingang der Bestellung dar und ist keine verbindliche Annahme der Bestellung. Die endgültige Annahme des Auftrages durch die City Trans Berlin GmbH kommt erst mit dem Versenden einer gesonderten Mail zustande. 3. Ein Widerrufsrecht des Kunden besteht gemäß § 312b Abs. 3 Ziffer 6 BGB nicht.

§ 4 Preise und Zahlungen

1. Bei Vertragsschluss gelten die vereinbarten Preise der City Trans Berlin GmbH.

2. Nach Auftragsstellung ist die City Trans Berlin GmbH berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50% des Angebotspreises zu verlangen. Die Anzahlung ist bis spätestens 2 Tage vor Auftragsbeginn zu entrichten. Maßgeblich ist der Eingang des Geldes bei der City Trans Berlin GmbH bzw. die Gutschrift des Betrages auf ihrem Geschäftskonto.

3. Der Restbetrag sowie angefallene Mehrkosten, z.B. Zusatzkosten, werden im Anschluss an die Ausführung des Auftrags in Rechnung gestellt.

4. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung, Kreditkarte oder Bar.

5. Ungeachtet § 5 Ziffer 2 müssen die in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und Ausführung des jeweiligen Auftrags in vollem Umfang beglichen werden. Maßgeblich ist der Eingang des Geldes bei der City Trans Berlin GmbH bzw. die Gutschrift des Betrages auf ihrem Geschäftskonto, andernfalls kommt der Kunde in Verzug.

6. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Forderungen der City Trans Berlin GmbH nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der City Trans Berlin GmbH anerkannt wurden oder wenn die Gegenansprüche des Kunden unstreitig sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend macht.

7. Für jede Rechnungsmahnung, bedingt durch Zahlungsverzug, berechnet die City Trans Berlin GmbH eine Mahngebühr. Die erste Mahnung ist kostenfrei, die zweite Mahnung kostet 5,- Euro, jede weitere Mahnung kostet 10,- Euro.

§ 5 Rücktrittsrechte nach Vertragsabschluss

1. Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu, dem Kunden nur, wenn die City Trans Berlin GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.

2. Der Kunde hat sich bei der Pflichtverletzung innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung der City Trans Berlin GmbH zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht.

3. Die City Trans Berlin GmbH ist zum Rücktritt berechtigt, wenn außergewöhnliche Umstände, die es nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich macht. Gleiches gilt, wenn ein anderes nicht vorhersehbares Leistungshindernis eintritt, dass durch zumutbare Aufwendungen der City Trans Berlin GmbH nicht zu überwinden ist, sofern sie dieses Hindernis nicht zu vertreten hat.

§ 6 Mängelanzeige

Sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs ist, hat er der City Trans Berlin GmbH offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen, nachdem er den Mangel erkennen konnte, anzuzeigen. Anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen

§ 7 Haftung

1. Die City Trans Berlin GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung.

2. Die City Trans Berlin GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt, wie z.B. Straßenblockaden, Behinderung durch Staatsorgane bzw. Aufstände oder Arbeitskampfmaßnahmen, wie z.B. Streiks, die sie nicht zu vertreten hat.

3. Die Haftung der City Trans Berlin GmbH, ihrer Mitarbeiter und ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden und auf den dreifachen Auftragspreis begrenzt. Ungeachtet der vorstehenden Regelung ist die Haftung für Sachschäden gegenüber jeder beförderten Person insoweit ausgeschlossen, als der Schaden 1.000,00 Euro übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

4. Schäden, die durch Übermittlungsfehler oder Irrtümer im kommunikativen Verkehr mit dem Kunden oder mit Dritten entstehen, trägt der Kunde, sofern die City Trans Berlin GmbH den Schaden nicht zu vertreten hat.

5. Die City Trans Berlin GmbH haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen der im Fahrzeug mitgeführten Sachen, sofern sie dies nicht zu vertreten hat.

6. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen mit Ablauf von drei Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Auftrags, sofern die Ansprüche nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden. Verlangt der Kunde Schadensersatz wegen Nichterfüllung beträgt die vorgenannte Frist einen Monat. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

7. Alle Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

8. Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der City Trans Berlin GmbH, soweit Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

9. Bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung.

10. Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden am Fahrzeug und gegenüber dem Fahrer unbegrenzt und im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Gerichtsstand und Erfüllungsort

1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der City Trans Berlin GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich.

2. Sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen festen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der City Trans Berlin GmbH. Die City Trans Berlin GmbH ist in diesem Fall jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.